Coronavirus: Niedersachsen verlängert erhöhte Wertgrenzen im Vergaberecht

Die zunächst bis zum 30. September 2020 befristeten Erleichterungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber werden bis zum 31. März 2021 verlängert.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Angesichts der zu beobachtenden negativen Folgen der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass öffentliche Aufträge schnell und leicht erteilt werden können. Dies sichert auch die Liquidität von Unternehmen und damit Beschäftigung. Die Pandemie ist noch nicht vorüber, daher werden die besonderen Erleichterungen nun verlängert.“

Bis zum 31. März 2021 gelten somit weiterhin folgende Wertgrenzen:

  • Bauleistungen bis 3 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
  • Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Freihändige Vergabe
  • Dienst- und Lieferleistungen unter EU-Schwellenwerten: Freie Verfahrenswahl
  • Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis 214 000 Euro: Direktauftrag

Die Verlängerung der besonderen Vorschriften aufgrund der COVID-19-Pandemie in der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung wurde am 02.09.2020 im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gegeben.

 

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung)

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